Keramikinlays und Keramikteilkronen sind in der Ästhetischen Zahnheilkunde das Maß aller Dinge.

Keramikinlays und - Teilkronen wurden erstmals 1991 entwickelt und stellen heute die hochwertigste fülltechnische Versorgung dar. Sie werden ausschließlich im Seitenzahnbereich eingesetzt. Mit Ihrer Hilfe kann der Zahnarzt kariöse, weggeknirschte, abgebrochene oder ganz einfach unschöne Zahnsubstanz nahezu vollwertig ersetzen. Die kleinen dentaltechnischen Werkstücke sind lichtdurchlässig und werden vom Zahntechniker in ihrer Farbe und Oberflächenstruktur individuell an die natürliche Zahnsubstanz angepasst. Die behandelten Zähne wirken trotz Inlay völlig unversehrt:
 

 



Vorher



Nachher:
Keramikteilkrone erster Backenzahn,
Keramikinlay zweiter Backenzahn

 

Ein mindestens ebenso großer Vorteil der keramischen Restaurationen aber ist, dass Ihnen im Vergleich zu klassischen Versorgungen (z.B. Kronen oder Goldinlays) kaum gesunde Zahnsubstanz zum Opfer fällt. In der Zahnheilkunde spricht man deshalb auch von minimal invasiven - d.h. gering belastenden - Methoden.
Um einen Zahn wiederherzustellen, braucht der Zahnarzt nur soviel Zahnsubstanz abzuschleifen wie es zum sicheren Entfernen der Karies oder zur Umgestaltung des Zahnumrisses bzw. Kaufläche erforderlich ist. Ermöglicht wird dies durch eine spezielle Klebung, die so genannte Adhäsiv-Technik. Durch dieses äußerst beständige Verfahren werden Teilkronen oder Inlays so fest an die Zahnoberfläche angeklebt, dass sie den Kaubelastungen langfristig standhalten.
Die klassische Zementbefestigung eines Goldinlays oder einer Krone benötigt dagegen statische Unterstützung, so dass der Zahn vor dem Aufbringen des Zahnersatzes zum Teil sehr umfangreich in eine bestimmte Form geschliffen werden muss.

Mit keramischen Inlays, Veneers und Teilkronen kann man einzelne Zähne oder ganze Zahnreihen völlig metallfrei restaurieren und gestalten. Die filigranen Werkstücke sind deshalb nicht nur aus funktioneller und ästhetischer Sicht erste Wahl, sondern auch hinsichtlich der Bioverträglichkeit.
Keramik kann weder Allergien noch elektrochemische Reaktionen auslösen. Zudem berücksichtigen die befestigten Werkstücke die von der Natur vorgesehene Ausgewogenheit zwischen weichem Dentin und harter Schmelzschicht. Dies verleiht dem Zahn zugleich Elastizität und Festigkeit und schützt ihn somit maximal vor einwirkenden Kräften.

Spezialisten der ästhetischen Zahnheilkunde empfehlen sie deshalb oft sogar bei größeren Zahnschäden statt der klassischen Krone.

Die Anfertigung eines Keramikinlays ist mit einem hohem Arbeitsaufwand verbunden:

Da klinisch und röntgenologisch in der Regel nicht beurteilbar ist, ob eine Versorgung mit einem Keraminlay indiziert ist, muss zunächst im Vorfeld eine bestehende alte Füllung und/oder Karies beseitigt werden. Dabei kann der Zahndefekt dreidimensional beurteilt und die richtige Indikation getroffen werden. Der Zahn wird bis zur Anfertigung der definitiven Keramik-Einlagefüllung mit einer Kunststoff- oder Zementfüllung zwischen versorgt.
Nach definitiver Präparation und Abformung wird im zahntechnischen Labor der keramische Füllkörper hergestellt, der vom Zahnarzt unter absoluter Trockenlegung (Kofferdam = Gummimembran) in den Zahn eingeklebt wird, um eine optimale Randdichtigkeit zu erzielen.

Vorteile:

1. Keramikinlays haben eine hoch druckfeste Werkstoffoberfläche, so dass sie auch bei größer ausgedehnten Kauflächendefekten im Seitenzahnbereich eingesetzt werden können. ( z.B. wenn Kunststoffe nicht mehr als Dauerversorgung geeignet sind)

2. Ihr zahnfarbenes Aussehen bewirkt eine optimale Ästhetik.

3. Keramik besitzt Materialeigenschaften, die dem Schmelz sehr ähnlich sind. Kalt-Warm-Leitung und Abriebseigenschaften entsprechen dadurch nahezu den natürlichen Verhältnissen.

4. Keramikoberflächen sind belagsabweisend.

5. Durch minimalinvasive Präparation wird die Zahnsubstanz geschont. (bei Goldinlays muss deutlich ausgedehnter präpariert werden)

6. Keramikinlays werden mit der Zahnhartsubstanz mittels Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik verklebt. Dadurch entsteht ein dauerhafter Verbund. (Goldgußinlays werden mittels Zementen im Zahn nur verkeilt)

7. Reparaturen sind durch Kunsstoffe möglich. (Goldgussfüllungen können nicht repariert werden)

8. Langzeitstudien bestehen über 9 Jahre und belegen eine 97%ige Überlebensrate nach dieser Zeit. (Goldgußinlays liegen bei etwa 87 %)

Nachteile:

1. Hoher Zeit- und Kostenaufwand durch aufwendige Verarbeitungstechnik sowohl beim Zahnarzt als auch im zahntechnischen Labor.

2. keine Kassenleistung

Einsatzbereiche vollkeramischer Inlays und Teilkronen im Überblick:

• Kariesschäden
• Abgebrochene und "weggeknirschte" Zahnsubstanz
• Verfärbungen und Schmelzflecken
• Farbkorrekturen z.B. bei wurzelgefüllten Zähnen
• Korrektur bei Zahnfehlstellungen und zu großen Zwischenräumen

Abrechnung:

Kassenpatient:
Die Anfertigung eines Keramikinlays ist eine private zahnärztliche Versorgungsleistung und wird von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht bezuschusst. Die Gesamtkosten der Behandlung sind demnach vollständig vom Patient zu tragen.

Im Durchschnitt muss pro Keramikinlay mit Kosten zwischen 600,- und 800,- Euro gerechnet werden. Sie erhalten grundsätzlich nach eingehender Beratung im Vorfeld einer solchen Versorgung einen privaten Heil- und Kostenplan.

Privatpatient:
Die keramische Einlage-Füllung ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht enthalten, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GOZ (Januar 1988) diese Versorgungsform im zahnärztlichen Bereich noch nicht existierte. Die für die Anfertigung von Goldguß-Füllungen in der GOZ vorgesehenen Positionen 215 bis 218 beschreiben wirtschaftlich nicht den weitaus höheren Aufwand bei der Anfertigung einer Keramikeinlagefüllung. Hinzu kommt bei der betriebswirtschaftlichen Bewertung ein inflationsbedingter Verfall der GOZ ( seit 15 Jahren unveränderte Gebührensätze) .

Die GOZ-Positionen 215 bis 217 können daher nur hilfsweise für ein Keramikinlay in Ansatz gebracht werden und müssen mit einem deutlich über dem 3,5-fachen liegenden Steigerungs-Faktor vereinbart werden.

Grundsätzlich erhalten alle Privatpatienten vor der Anfertigung dieser hochwertigen Versorgungsform einen privaten Heil- und Kostenplan.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen vertrauensvoll an mich oder an mein Praxisteam .

Ihr Zahnarzt
Dr. med. dent. Helmut Rieß